Mittwoch, 7. Dezember 2016

Ratgeber: Richtig verhalten nach einem Unfall

Minustemperaturen und Frost halten Einzug. In Deutschland herrscht zunehmend Glatteis-Gefahr! Auf den Straßen kommt es vermehrt zu Zusammenstößen und Unfällen, egal ob Fahranfänger, frisch aus der Fahrschule, oder Profi, auf den Straßen zu Hause.

Egal, ob sie ein geparktes Auto geschrammt haben, mit einem anderen Fahrzeug kollidiert sind oder es zu einem Crash auf der Autobahn kam. Ein Unfall versetzt allen Beteiligten und Zeugen einen Schock!

Umso wichtiger ist es, im Falle eines Falles einen kühlen Kopf zu bewahren und sich richtig zu verhalten.

Wenn es kracht sollten Autofahrer …

► … als erstes die Warnblinkanlage einschalten!

► Gibt es Verletzte? Rufen Sie den Rettungsdienst unter der Telefonnummer 112 und leisten Sie Erste Hilfe.

Warnweste anlegen und das Warndreieck im Abstand von bis zu 150 Schritten zum Unfallort aufstellen.

► Wenn es Verletzte gibt und/oder ein hoher Sachschaden entstanden ist, rufen Sie die Polizei!

► Hat sich der Unfallgegner oder -verursacher von der Unfallstelle entfernt, sollten Sie ebenfalls die Polizei einschalten.

► In jedem Falle sollten Sie sich Personalien und Anschriften von Beteiligten und Zeugen notieren.

Fotografieren Sie Unfallstelle und die Schäden.

Der ADAC rät: Unfallbericht und die Unfallskizze gemeinsam ausfüllen und kein Schuldanerkenntnis abgeben.

► Sind Sie gegen ein geparktes Auto gefahren und der Besitzer ist nicht da? Dann müssen Sie eine angemessene Zeit lang warten. Ein Zettel an der Windschutzscheibe reicht nicht aus! Achtung: Sie begehen in einem solchen Fall Fahrerflucht. Melden Sie den Schaden der nächsten Polizeidienststelle.

Einen Rechtsanwalt einzuschalten, ist in jedem Fall sinnvoll.

► Ein Schaden darf in einer Werkstatt eigener Wahl repariert werden. Eine pauschale Abtretungserklärung sollten Sie nicht unterschreiben.

► Gesundheitliche Beschwerden durch den Unfall sollten Sie vom Arzt dokumentieren lassen. Schmerzensgeld wird nach der Schwere der Verletzungen, der Dauer der Beeinträchtigungen und der Rehabilitation bemessen.

Quelle

Bildquelle: Pixabay



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